Munition
Für den Erwerb von Langwaffen-Munition genügt die Vorlage des gültigen Jagdscheins. Übersenden Sie trotzdem gerne die P-NWR-ID und die E-NWR-ID bei Ihrer Bestellung! So können wir Ihre Bestellung schneller bearbeiten.
Der Erwerb von Kurzwaffen-Munition muss durch Voreintrag auf der WBK genehmigt sein, bzw. muss die Munitionserwerbsberechtigung in der WBK vorhanden und gestempelt sein!