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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Firma AME-Pyrotechnik– Thomas Boos (Stand 30.11.2004) – Handelsware
Allen Verkaufsverträgen legen wir die nachstehenden Geschäftsbedingungen zu Grunde,
auch wenn der Kunde etwas anderes vorschreiben sollte. Abweichende Regelungen bedürfen
der Schriftform.
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Unsere Angebotspreise sind freibleibend und unverbindlich und
stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.
Sie verstehen sich in Euro inklusive brutto der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager Weilheim (bzw. Lager Stuttgart)
Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers zzgl.
eines angemessenen Verpackungsaufschlages.
Lieferungen außerhalb Deutschland erfolgen generell ex Work Weilheim oder Stuttgart.
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Aufträge erhalten durch unsere schriftliche
Bestätigung Gültigkeit. Stillschweigende Lieferung ist dieser
gleichzusetzen. Alle mündlichen Abmachungen, auch jene unserer Außendienstmitarbeiter,
bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
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Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.
Die Liefermöglichkeit ist abhängig von geordneten Verhältnissen. Bei Verzögerung
der Lieferung kann nach angemessener Nachfrist Annullierung, nicht aber
Schadenersatz verlangt werden. Dies gilt besonders in Fällen höherer
Gewalt (Streik, Feuer und dergl.) sowie möglicher Ein- und Ausfuhrverbote,
Transport- und Betriebsstörungen, Wegfall unserer Bezugsquelle ohne unser
Verschulden. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und Teillieferungen
jederzeit berechtigt. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich
bestätigt werden. Teillieferungen gelten hinsichtlich der Zahlung als
selbstständig. Eilaufträge werden bestmöglich ausgeführt, jedoch ohne
Gewähr für das Eintreffen zu einem bestimmten Termin. Entstehende
Frachtmehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Rücksendungen wegen verspäteten
Eintreffens können nicht angenommen und gutgeschrieben werden. Bei
Nichtabnahme werden dem Empfänger 20% vom Bruttowert zzgl. Alle anfallenden
Kosten in Rechnung gestellt.
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Verdeckte Mängel können nur berücksichtigt
werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich
gemeldet werden. Durch sie werden die Zahlungsverpflichtung nicht
aufgehoben. In Fällen, in denen sich die Beanstandung als begründet
erweist, bleibt es uns überlassen, entweder Ersatz zu liefern oder den Wert
der beanstandeten Ware nach deren Rücksendung gutzuschreiben. Rücksendungen
erfolgen nur mit unserem vorherigen Einverständnis. Geringe, branchenübliche
Abweichungen in Größe, Farbe und Ausführung bilden keinen Grund für
Beanstandungen seitens des Bestellers. Technische Änderungen der Artikel
sind vorbehalten.
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Vermerke über Zurschaustellung von Artikeln sind unverbindliche Hinweise und haben
nur Gültigkeit, wenn vom Hersteller auf der Verpackung entsprechende
Vermerke sind.
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Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich
etwaiger Kosten und Zinsen) unser Eigentum. Das Eigentum geht erst auf den Käufer
über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen
getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn eine bestimmte, vom Käufer
bezeichnete Warenlieferung bezahlt ist.
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Zahlungsart. Unsere Lieferungen erfolgen per Nachnahme oder Vorkasse,
bei Rechnungslegung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Überschreitung des
Zahlungstermins werden für die offenen Forderungen sowie für die
verauslagten Mahn- und Gerichtsgebühren Verzugszinsen in Höhe von 8% über
dem geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, jedoch mindestens 12% p.a. fällig. Bei
Zahlungsverzug oder entstehenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers
werden alle unsere Forderungen, unabhängig von der etwaigen Laufzeit
valutierter Rechnungen, sofort fällig. Gleichzeitig sind wir berechtigt,
von allen schwebenden Lieferverträgen zurückzutreten oder Vorauszahlung für alle noch zu
erfüllenden Verträge zu verlangen. Bei Verzug von
Zahlungen, die aus Verträgen mit Frühbucherkonditionen resultieren,
behalten wir uns das Recht auf Nachberechnung der Differenz zu den regulären
Preisen vor. Für fehlgeschlagene Abbuchungen stellen wir den banküblichen
Kostenanteil für Rückbuchungen (mindestens 8, 11) in Rechnung.
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Rücktritt oder Minderung. Der Besteller
kann, wenn uns die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird, vom Vertrag zurücktreten
bzw. bei teilweiser Unmöglichkeit Minderung des Kaufpreises verlangen.
Weitere Rechte des Bestellers sind ausgeschlossen.
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Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Weilheim.
Gerichtsstand für beide Teile ist in Weilheim das Amtsgericht Weilheim.
Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen werden alle früher getroffenen
Vereinbarungen dieser Art hinfällig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts
nicht. Ungültige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem ursprünglichen
Anliegen am nächsten kommen.
Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma AME-Pyrotechnik – Thomas Boos
Warenlieferungen erfolgen generell nur bei Zahlung:
- per Vorkasse
- per Nachnahme
- in Bar
Die Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Firma AME-Pyrotechnik – Thomas Boos
Allgemeine Konditionen
Feuerwerkskörper der Klasse IV dürfen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß SprengG nur
gegen Vorlage eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG oder einer Erlaubnis
nach § 7 oder § 27 SprengG zur Verwendung bzw. Transport abgegeben werden.
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive brutto der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager Weilheim bzw. Stuttgart. Maßgebend für die Berechnung sind bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen die zum
Lieferzeitpunkt gültigen Tagespreise.
Irrtümer und Druckfehler vorbehalten!
Im übrigen unterliegen sämtliche Lieferungen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Versand der Klassen 1.1 – 1.3.G kann nur mit speziellen Speditionen erfolgen,
die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen, Selbstabholung ist nur bei
vorheriger Ankündigung und nur bei vorschriftsmäßig ausgerüsteten Fahrzeugen
und mit berechtigtem Fahrpersonal möglich.
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